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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Vertragsabschluss


1.1 Der Vertrag über die Vermietung der vertragsgegenständlichen Räumlichkeit (im Folgenden „Mietgegenstand" genannt) kommt mit schriftlicher Annahme des (im Folgenden „Vermieterin" genannt) gelegten Angebots durch den Mieter sowie durch Bezahlung der schriftlichen Annahme beigelegten gesetzesmäßen Rechnung (siehe Punkt 3.1.) zustande. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil jedes Vertrages. Nebenabreden oder Abänderungen, die vom Inhalt der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung der Parteien.


1.2 Auf unverbindliche Anfragen wird innerhalb von 48 Stunden seitens der Vermieterin geantwortet. Wenn keine verbindliche Angebotsannahme erfolgt, kommt kein Vertrag zu Stande.
 

2. Vertragsinhalt


2.1 Die Vermieterin vermietet die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten ausschließlich zur Nutzung im
Rahmen von Events/Veranstaltungen durch den Mieter.


2.2 Vertragsinhalt und damit Leistung des Vermieters ist ausschließlich die entgeltliche zur Verfügung Stellung des Mietgegenstandes zur Nutzung durch den Mieter im Sinne des Pkt.2.1


2.3 Andere als die unter Punkt 2.1 genannte Leistungen (bspw. Catering etc.) werden von der Vermieterin
ausschließlich an den Mieter vermittelt. Das Vertragsverhältnis kommt in einem solchen Fall zwischen dem Mieter und dem Dritten zustande.


2.4 Eine terminliche Verschiebung in Absprache der Vermieterin möglich.
Terminverschiebungswünsche sind spätestens zwei Wochen vor dem ursprünglich vereinbarten
Veranstaltungstermin bekanntzugeben.


3. Entgelt


3.1 Das dem Mieter ausgehändigte Angebot (siehe Punkt 1.1.) enthält den Zeitraum bzw. das Datum, an welchem der Mietgegenstand vom Mieter gemietet wird sowie das damit verbundene und vom Mieter zu leistende Entgelt. Das zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbarte Entgelt ist im Voraus zur Zahlung fällig. Dem Angebot der Vermieterin wird eine Mehrwertsteuerrechnung beigelegt, welche vom Mieter binnen 10 Tagen nach Erhalt (einlangend) zur Anweisung gelangen muss.


3.2 Im Fall des Zahlungsverzuges werden dem Mieter Mahnspesen von EUR 15,00 pro Mahnung sowie die zur
Anwendung kommenden gesetzlichen Verzugszinsen verrechnet.


4. Haftung


4.1 Sollte eine der Veranstaltungen/Events des Mieters unter das Wiener Veranstaltungsgesetz idgF bzw. unter andere rechtliche - insbesondere gewerberechtliche - Bestimmungen fallen, so gilt der Mieter als Veranstalter und hat als solcher dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche mit einer solchen Veranstaltung verbundene Auflagen und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden und hat auch die damit verbundene Haftung zu übernehmen. Im Fall des Verstoßes gegen eine solche Bestimmung durch den Mieter hat dieser die Vermieterin vollkommen schad- und klaglos zu halten.


4.2 Sollte eine der Veranstaltungen/Events des Mieters unter das Wiener Veranstaltungsgesetz idgF oder unter gewerberechtliche- Bestimmung vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten die damit verbundenen gesetzlichen Auflagen nicht erfüllen, so hat die der Mieter der Vermieterin unverzüglich bekannt zu geben. Diese Bekanntgabe gilt als Stornierung des Vertrages im Sinne von Punkt 5. Als Datum der Stornierung gilt die Bekanntgabe durch den Mieter an die Vermieterin. Für die Informationseinholung über die Art der Auflagen und anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen ist allein der Mieter verantwortlich.


4.3 Die Aufsichtspflicht für anwesende Kinder liegt bei den jeweiligen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bzw. bei den von ihnen beauftragten Aufsichtspersonen. Eltern sowie der Mieter zur ungeteilten Hand haften für von ihren Kindern verursachte Schäden am Vertragsobjekt sowie an dem sich darin befindlichen Inventar.

 

4.4 Die Vermieterin haftet - Personenschäden ausgenommen - nur für vorsätzliche oder grob fahrlässig
verursachte direkte Schäden. Eine Haftung für indirekte, mittelbare oder Folgeschäden ist soweit gesetzlich
zulässig ausgeschlossen.

 

4.7 Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für von dieser vermittelten Leistungen.

 

4.8 Für im Rahmen vom Mieter veranstaltete Darbietungen anfallende Gebühren und Steuern (bspw. AKM,
Vergnügungssteuer, etc.) hat dieser selbst aufzukommen bzw. ist selbst für die ordnungsgemäße Abfuhr dieser verantwortlich und wird die Vermieterin vollkommen schad- und klaglos halten.

 

4.9 Dekorationsmaterial oder sonstige Dekorationsgegenstände dürfen nur unter Einhaltung allenfalls geltender feuerpolizeilicher Bestimmungen aufgebaut oder an den Wänden befestigt werden. Der Mieter haftet im Fall der Verletzung solcher Bestimmungen und eines daraus entstehenden Schadens. Auch hat der Mieter die Vermieterin schad- und klaglos zu halten.

 

4.10 Für Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld, Ausstellungsgegenstände usw., die von den Teilnehmern der Veranstaltung des Mieters eingebracht werden, übernimmt die Vermieterin keine Haftung.

 

4.11. Die Nutzung der im Mietobjekt vorhandenen „Teeküche (inkl. Geräte)" erfolgt auf Gefahr des Mieters. Der
Mieter ist zur sachgerechten Nutzung verpflichtet und hat für diese zu haften. Auch übernimmt die Vermieterin keine Haftung für damit zusammenhängende Personenschäden (ausgenommen für vorsätzliche und grob fahrlässige Schäden, welche von der Vermieterin verschuldet wurden). Schäden an dieser sind vom Mieter der Vermieterin zu ersetzen.


5. Stornierung/Rücktritt vom Vertrag


5.1 Der Mieter hat das Recht vom Vertrag durch einseitige, schriftliche Erklärung vom Vertrag mit der Vermieterin zurückzutreten. Die Höhe der Stornierungsgebühr ist abhängig vom Zeitpunkt der Stornierung:

 

5.1.1 Bei Einlangen der Stornierung bis zu 3 Wochen vor der Veranstaltung 0% des vereinbarten Betrages.

 

5.1.2 Bei Einlangen der Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Veranstaltung 50% des vereinbarten Betrages.

 

5.1.3 Bei Einlangen der Stornierung innerhalb von 1 Woche vor der Veranstaltung 100 % des vereinbarten
Betrages.

5.2 Auch bei Stornierung kurzfristig gebuchter Termine (innerhalb von 1 Woche vor der Veranstaltung) gilt die
100 % Stornierungsgebühr.

 

5.3. Die Stornierungsgebühr (außer bei Konsumenten im Sinne des KSchG) unterliegt keinem richterlichen
Mäßigungsrecht.

 


6. Räumlichkeiten

 


6.1 Die Räumlichkeiten werden im bestehenden Zustand vermietet. Sie sind mit Sorgfalt durch den Mieter zu
benutzen. Veränderungen an den Räumlichkeiten können nur nach Absprache mit der Vermieterin
vorgenommen werden.
6.2 Die Räumlichkeiten sind geräumt von allen Fahrnissen des jeweiligen Mieters zurück zu stellen, wobei die
ordnungsgemäße Rückgabe von der Vermieterin zu bestätigen ist. Bei Verletzung der Räumungsverpflichtung hat
der Mieter die Kosten der fachgerechten Räumung zu tragen.
6.3 An sämtlichen Wänden und Glasflächen darf nichts ohne Absprache mit der Vermieterin befestigt werden.
Für die in den vermieteten Räumlichkeiten durch den Mieter oder jene Personen, die mit Zustimmung des Mieters
die Räumlichkeiten benutzen, sohin insbesondere die Besucher der Veranstaltung/des Events, entstehenden
Schäden, inklusive technischer Ausstattung, haftet der Mieter für die Behebungskosten.
6.4 Alle Eingangstüren und die Fluchtwege müssen jederzeit freigehalten werden.
6.5 Der Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Garderoben unbewacht und öffentlich zugänglich
sind und eine erhöhte Diebstahlgefahr besteht. Die Vermieterin übernimmt keinerlei Garderobendienste
und/oder Überwachungsverpflichtungen. Diese sind nicht Teil des Mietvertrages.
6.6 In den vermieteten Räumlichkeiten besteht absolutes Rauchverbot. Dies ist ohne Einschränkung einzuhalten.
Die Vermieterin ist befugt, bei Nichteinhaltung einzugreifen und rauchende Personen aus den Räumlichkeiten zu
verweisen.
6.7 Vereinbarte Veranstaltungszeiten sind verbindlich einzuhalten. Eine Überschreitung einer vereinbarten
Veranstaltungszeit führt zur Verrechnung der angefallenen Zusatzzeiten. Aus organisatorischen Gründen ist die
Vermieterin befugt, bei Nichteinhaltung entsprechend einzugreifen und nach Ablauf der vereinbarten
Veranstaltungszeit die Veranstaltung zu beenden.
6.8 Im Brandfall bzw. bei behördlicher Kontrolle ist die Vermieterin umgehend zu verständigen.


7. Referenzen

 

7.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ist die Vermieterin berechtigt, den Namen des
Mieters sowie im Rahmen der Veranstaltung erstelltes Fotomaterial als Referenz für zukünftige Aufträge zu
verwenden.


8. Zusatzleistungen

 

8.1 Sollte der Mieter eine der seitens der Vermieterin vermittelten Zusatzleistungen in Anspruch nehmen wollen,
so hat dies ausschließlich über die von der Vermieterin vermittelten Professionisten zu erfolgen.

8.2 Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst ausgewählte dritte Anbieter (Professionisten) von Leistungen im
Rahmen einer vertragsgegenständlichen Veranstaltung zu beauftragen. Selbst vom Mieter ausgewählte dritte
Anbieter dürfen nur nach schriftlicher Zustimmung durch die Vermieterin vom Mieter beauftragt werden.

 

9. Sonstiges

 

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen
Bestimmungen durch die ihr wirtschaftlich am Nächsten kommenden Bestimmungen ersetzen. Dasselbe gilt für
planwidrige Lücken der Vereinbarung. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Vereinbarung über das Abgehen von diesem Erfordernis.
9.2 Die vom Mieter zur Verfügung gestellten Daten werden vertraulich behandelt, dienen nur zur Erfüllung und
Abwicklung des Auftrages.
9.3 „Höhere Gewalt" befreit beide Vertragsteile von ihren vertraglichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung
Als höhere Gewalt gelten: Krieg, Besatzung, Aufruhr, Streik, Terrorismus, vollständiger Zusammenbruch der
Versorgungseinrichtungen, vollständige Einstellung des Flugverkehrs, technische Gebrechen, all dies jedoch nur,
wenn die Vermieterin und deren Betrieb hiervon unmittelbar betroffen sind.
9.4 Gerichtsstand ist Wien. Es gilt österreichisches Recht.

Nutzungsbedingungen

1. Zugangszeiten

Die Nutzung von Lillis Ballroom ist während des gemieteten Zeitraums laut Nutzungsvereinbarung exklusiv. Ausnahmen hierzu werden in der Nutzungsvereinbarung festgehalten. Lillis Ballroom stellt die Räumlichkeiten für Abendveranstaltungen ab 17:00 Uhr am Veranstaltungstag zur Verfügung. Sollte der Aufbau vor 17:00 Uhr erforderlich sein, besteht die Möglichkeit, die Location zum Abendtarif Early Check in zu mieten. In diesem Fall stehen die Räumlichkeiten ab 14:00 Uhr des Veranstaltungstags zur Verfügung. Jegliche Nutzung der Räumlichkeiten vor dem gebuchten Zeitpunkt, ist Kulanz von Lillis Ballroom und muss vorab abgesprochen werden.

2. Zufahrt & Anlieferung

Die direkte Zufahrt vor Lillis Ballroom ist ohne Genehmigung nicht gestattet, da dies ein Fahrradweg ist. Für die Anlieferung die auf der Rückseite liegende Park & Ride Anlage nutzen.

3. Räumung & Rückgabe

Lillis Ballroom bietet die Möglichkeit, dass der*die Mieter*in nach dem Event, am darauffolgenden Tag die Location bis spätestens 09:00 räumen muss. Die Räumlichkeiten müssen bis zum vereinbarten Zeitpunkt sauber (besenrein) hinterlassen werden. Jegliche Vereinbarungen bezüglich des Abbaus müssen im Vorfeld mit Lillis Ballroom getroffen werden, um einen reibungslosen Übergang zwischen den Veranstaltungen zu gewährleisten.

Die Räumlichkeiten werden dem*der Mieter*in in sauberem und ordnungsgemäßem Zustand übergeben. Etwaige Mängel oder Schäden sind Lillis Ballroom unverzüglich zu melden. Falls die Räumlichkeiten nicht im ordnungsgemäßen Zustand (besenrein) zurückgegeben werden, behält sich Lillis Ballroom das Recht vor, je nach entstandenem Aufwand eine Servicepauschale zu erheben (verklebte Böden, verschmutze Wände, Fahrer am Boden, verstopfe Toiletten, entstandene Schäden, etc.).

In Übereinstimmung mit Lillis Ballroom ist es Pflicht des*der Mieters*in, das geliehene Mobiliar und Geschirr nach Gebrauch ordnungsgemäß zu reinigen und vollständig und wie vorgefunden zurück zu geben, sofern kein Personal von Lillis Ballroom für diesen Zweck gebucht wurde. Der Pauschalpreis für die Betreuung umfasst lediglich das Aufstellen und Wegräumen von Tischen und Stühlen in den gemieteten Räumlichkeiten sowie die Bereitstellung von Beamer und Moderationskoffer. Zusätzliche Leistungen, die mit dem Kunden oder der Kundin vereinbart werden, werden individuell mit dem Vermieter abgestimmt.

4. Müllentsorgung

Mieter*innen werden darauf hingewiesen, dass in der Miete die Müllentsorgung durch das Reinigungspersonal NICHT inkludiert ist. Für die Entsorgung des Müll`s ist der*die Mieter*in eigenständig verantwortlich. Für die Entsorgung von Restmüll und Papiermüll stellt Lillis Ballroom  en Zugang zu den eigenen Müllcontainern zur Verfügung. Weiters befindet sich in unmittelbarer Nähe ein Glas Müll der in 1-2 Minuten Fußweg erreichbar ist. Lillis Ballroom setzt voraus, dass die zur Verfügung gestellten Müllcontainer ordnungsgemäß hinterlassen werden und dass die Sauberkeit innerhalb des Müllplatzes gewahrt wird.

5. Weiteres

Die Benützung aller Außenflächen ist nicht Bestandteil der Nutzungsvereinbarung und erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Übergabe und die technische Einführung finden im Vorfeld statt. Der*Die Mieter*in garantiert, dass eventuelle mit

der Veranstaltung verbundene Auflagen und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden und hat auch die damit

verbundene Haftung zu übernehmen. Im Fall des Verstoßes gegen eine solche Bestimmung durch den*die Mieter*in

hat dieser Lillis Ballroom vollkommen schad- und klaglos zu halten.

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